Grundversorgung – Zuverlässig versorgt durch das Kraftwerk Farchant
Als Stromlieferant sind wir, das Kraftwerk Farchant, Ihr verlässlicher Partner für die Grund- und Ersatzversorgung im Netzgebiet Farchant.
Wie kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande?
Wenn Sie in eine neue Wohnung in unserem Versorgungsgebiet ziehen und noch keinen Stromvertrag abgeschlossen haben, übernehmen wir automatisch die Grundversorgung. Das bedeutet: Sie erhalten Strom, ohne dass Sie aktiv einen Vertrag abschließen müssen – einfach, weil Sie Strom verbrauchen.
Sechs Wochen Zeit zur Wahl eines Anbieters Nach Ihrem Einzug haben Sie sechs Wochen Zeit, einen Stromlieferanten Ihrer Wahl zu beauftragen. Entscheiden Sie sich nicht rechtzeitig, werden Sie rückwirkend in die Grundversorgung aufgenommen.
Versorgung bei Wechselproblemen Wenn Sie den Anbieter wechseln und die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht rechtzeitig erfolgt, springen wir als Ihr Grundversorger ein, um Ihre Stromversorgung lückenlos sicherzustellen. So haben Sie jederzeit Strom, ohne Unterbrechung.
Merkmale der Grundversorgung
- Keine Mindestvertragslaufzeit: Sie bleiben flexibel.
- Kurze Kündigungsfrist: Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
- Keine Preisgarantie: Die Preise können entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.
- Regulierte Vertragsbedingungen: Die Grundversorgungsverordnung (StromGVV) gibt die Rahmenbedingungen vor.
Wechseln Sie in einen attraktiveren Tarif
Wir bieten Ihnen auch attraktive Sondertarife an. Dank langfristiger Planbarkeit sind diese Tarife günstiger als die Grundversorgung.
Die Preisblätter zu unseren Tarifen finden Sie unter:
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Wir beraten Sie gerne zu unseren Angeboten und helfen Ihnen, den passenden Tarif zu finden!